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Strafbestimmungen


Was die Junggesellen von Stoßdorf vom Tage der Gründungsversammlung bis zum Samstag vor Pfingsten dürfen bzw. nicht dürfen, ergibt sich aus den nachstehenden Strafbestimmungen. Vom Tag der Gründungsversammlung bis zum Samstag vor Pfingsten haben die Mitglieder der Mailehenschaft folgendes zu beachten.

  • Wer mit einem zu verachtenden Mädchen tanzt, wird je Tanz mit 100,- MM  bestraft oder schließt sich aus der Mailehenschaft aus.

  • Wer aus der Schule spricht, d.h. irgendwelche Versammlungsbeschlüsse an die Öffentlichkeit bringt, wird mit 100,- MM in Strafe genommen. Der Vorstand bezahlt die Strafen doppelt, die auf den allsonntäglichen Versammlungen bezahlt werden müssen. Wer sich weigert, ein Protokoll zu bezahlen, verliert die Mitgliedschaft ohne einen Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Beitrags zu haben.
  • Bestraft wird ferner: 
  1. Wer mit beiden Händen in der Tasche angetroffen wird hat 20,- MM zu zahlen.
  2. Wer gegen das Vereinslokal, gegen eine grüne Hecke oder gegen den Wind schifft zahlt 20,- MM.
  3. Wer mit einem Mailehen spricht und kein grünes Reis über dem Kopfe hält oder nicht durch ein fünf Fuß hohe Hecke von ihm getrennt ist, wer einem Mailehen eine Bürde Heu, Gras usw. auflädt, muß das Mädchen in den Hintern treten, sowie 20,- MM entrichten.
  4. Wer bei einem anderen Mailehen fremd anbändelt wird mit 150,- MM in Strafe genommen.
  5. Wer an den angesetzten Kommabenden zu früh oder zu spät zu seinem Mailehen hingeht oder weggeht, zahlt pro 5 min 10,- MM. Nach einer halben Stunde (bzw. unentschuldigt) 100,- MM.
  6. Wer nach 19:00 Uhr abends ein Pferd reitet und nicht verkehrt darauf sitzt, wer ein Pferd, einen Ochsen oder eine Kuh führt und diese nicht am Schwanz anfasst bezahlt 100,- MM.
  7. Wer nach 19:00 Uhr abends den linken Rockärmel oder Hemdsärmel nicht umgeschlagen hat, der zahlt einen Obolus in Höhe von 20,- MM.
  8. Wer nach 19:00 Uhr aus dem Felde heimkommt und das mitgeführte Ackergerät wie Hacke, Schaufel usw. nicht hinter sich herschleift wird 100,- MM aus seinen Ersparnissen entbehren müssen.
  9. Wer den auf den sonntäglichen Versammlungen zu bestimmenden und immer bei sich zu tragenden Gegenstand nicht bei sich hat, darf sich freuen 20,- MM in die Kasse zu werfen.
  10. Wer nach 19:00 Uhr abends mit einem motorisierten Fahrzeug durch die Ortschaft fährt und die Geschwindigkeit von 20 km/h überschreitet, büßt dies mit 50,- MM.
  11. Wer nach 19:00 Uhr abends sein Fahrrad nicht durch die Ortschaft schiebt, wird mit 50 ,- MM an diese Pflicht erinnert.
  12. Wer sein Hemd mit Abzeichen nicht trägt, bezahlt 50,- MM Strafe.
  13. Unentschuldigtes Fehlen bei den sonntäglichen Versammlungen wird wie folgt Bestraft:
  • Für jede angebrochene viertel Stunde: 20,- MM
  • Wer ganz fehlt (unentschuldigt): 100,- MM

Diese Strafen gelten im Gebiet von Stoßdorf, Zissendorf und Quadenhof. Protokolle können gemacht werden: Vom Schultheiß, Schöffen und jedem der beiden Schützen allein, von den übrigen Mitgliedern müssen immer zwei zusammen sein. Die beiden Schützen überwachen an Kommabenden die Pünktlichkeit der zu den Mailehen hingehenden Mitglieder. Die Schützen haben das Recht eine Stunde länger beim Mailehen zu bleiben. Der Schultheiß und der Schöffe können die Schützen in der Ausübung ihres Amtes überwachen. Schultheiß und Schöffe ist es freigestellt, ob und wann sie zu ihren Mailehen hingehen.

Für die genaue Zeit ist ausschließlich die Uhr im Vereinslokal maßgebend. Alle Preise sind in Maimark (MM) angegeben, wobei 100,- MM und 10,- € gleichzusetzen sind.