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© JGV Stoßdorf 2006-2011

Satzung

der Mailehenschaft Stoßdorf

gegründet 1814, erneuert 1866, 1946, 1970 und 1999

  1. Die Mailehenschaft beginnt am Tag der Gründungsversammlung der Mailehenschaft Stoßdorf und endet am Pfingstdienstag nach Beerdigung des "Payas". Der Mailehenschaft kann jeder Junggeselle von 16 Jahren an aufwärts beitreten. Um Mitglied zu werden hat jeder zunächst 10,- MM zu entrichten. Damit hat er sich das Stimmrecht zu erwerben.

    In der Gründungsversammlung wird ein Vorstand gewählt bestehend aus:
  • einem Schultheiß,
  • einem Schöffen,
  • zwei Schützen und
  • einem Kassierer.
  1. Am letzten Sonnabend im April werden die Mailchen meistbietend versteigert. Die Versteigerung geht wie folgt vor sich:

    Versteigert werden alle ledigen Angehörigen des weiblichen Geschlechts vom vollendeten 16. Lebensjahr an, wohnhaft in Stoßdorf, Zissendorf und Quadenhof. Jeder Junggeselle kann drei Mädchen ersteigern, davon ist das höchste Gebot zu bezahlen. Wer mehr als drei ersteigert, hat alle über drei hinausgehenden Gebote ebenfalls zu bezahlen. Jeder der ein Mädchen abfragen lässt und seine Zusage erhält, ist verpflichtet, an den festgesetzten Kommabenden und zwar Sonntags von 20:00 bis 22:00 Uhr und Dienstags und Donnerstags von 20:00 bis 21:00 Uhr zu dem Mädchen hinzugehen.

    Wer das höchste Gebot erhält ist Maikönig, das ersteigerte Mädchen Maikönigin. Alle nicht abgefragten Mädchen, die keinen Maibaum erhalten, kommen in das "Rötzchen" und werden nach der Versteigerung mit einer Walze in die "Lehmkuhle" gefahren.
  1. Die beiden Schützen sind verpflichtet am 1. Mai die gekauften Mailchen abzufragen. Erhält ein Mitglied ein Absage, so ist dieses Mädchen zu verachten, d.h. kein Angehöriger der Mailehenschaft darf während oben genannter Zeit mit ihm sprechen oder tanzen.
     
  2. Der "Payas" wird am Vormittag des ersten Pfingsttages gemacht.
     
  3. Pfingstsamstag wird der Maibaum geholt und von der gesamten männlichen Dorfbevölkerung aufgerichtet.
     
  4. Pfingstsonntagvormittag 11:00 Uhr werden von den Junggesellen die Eier eingeholt.
     
  5. Das eigentliche Fest beginnt Pfingstmontag mit dem Treffen der Mitglieder im Vereinslokal zum gemeinsamen Kirchgang zur Kirche in Stoßdorf, wo das Hochamt seitens der Stoßdorfer Junggesellen für Stoßdorf, Zissendorf und Quadenhof gelesen wird. Anschließend wird der Pfarrgeistlichkeit das Fähndel geschwenkt. Daran schließt sich ein Gang durch den Ort mit Fähndelschwenken an.
     
  6. Wobei der Schultheiß abgeholt wird, dabei wird das Fähndel geschwenkt. Daran schließt sich die feierliche Abholung des Maikönigspaares an, wobei wiederum das Fähndel geschwenkt wird. Der dann beginnende Festball wird durch die Ehrung des Maikönigspaares eingeleitet.
     
  7. Am Pfingstdienstag versammeln sich die Junggesellen und die Männereie im Freien zum gemeinsamen Frühschoppen und zum Eierkuchenessen.
     
  8. Bei eintretender Dunkelheit versammeln sich die Mitglieder erneut zur Beerdigung des "Payas". Anschließend beginnt der Schlussball mit Maibaumversteigerung.
     
  9. Der Beitrag zur Mailehenschaft Stoßdorf  beträgt 100,- MM. Bei Nichtsteigern muß zur Strafe der Durchschnitt bezahlt werden. Die Versteigerung beginnt bei  200,- MM, Mitglieder der Mailehenschaft, die bei der Bundeswehr sind, bezahlen nur den Beitrag und das Stimmgeld. Mitglieder die noch unter 18 Jahren sind, bezahlen ebenfalls nur den Beitrag und das Stimmgeld. Falls die Bezeichneten am Termin der Versteigerung teilnehmen, bezahlen sie den ersteigerten Betrag voll.
     
  10. Verheiratete Männer können der Mailehenschaft in der Männereihe beitreten. Der Beitrag beträgt mindestens 100,- MM.
     
  11. Junggesellen, die nicht der Mailehenschaft angehören und ihrem Gebiet einen Maibaum setzen wollen, haben ein Standgeld von 100,- MM zu zahlen. Andernfalls wird der Baum von den Mitgliedern der Mailehenschaft fortgeschafft.